Honorar
Als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie biete ich Privatleistungen an. Die entstehenden Kosten für die Psychotherapie können in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Private Kassen und Beihilfestellen übernehmen im günstigen Fall einen Teil der Kosten. Wichtig ist es, VOR dem Beginn der Therapie, die Träger zu informieren.**
- Telefonisches Vorgespräch (ca. 15 Minuten): kostenlos
- Einzelgespräch (60 Minuten): 80 €
- Geführte Trauergruppe (10 Gruppensitzungen + Vorgespräch mit Anamnese): 350 €
Die Preise sind ab 01.10.2023 gültig.
Vorteile als Selbstzahler
- absolute Diskretion
- kurze Wartezeiten und zeitnahe Unterstützung
- Freie Methodikwahl - kein Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren)
- Anonymität - keinerlei Information gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten.
- keine zwei Jahre Sperrfrist (bei Abrechnung einer Psychotherapie über Krankenkasse in den letzten 2 Jahren)
Zahlungsmodalitäten & Terminabsagen
Das Honorar für die Leistungen kann entweder direkt nach der Sitzung in bar oder bis spätestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt werden.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte frühzeitig. Jedoch mindestens 24 Stunden vorher. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen oder unangekündigt nicht erscheinen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% der vereinbarten Leistung in Rechnung stellen.