Mandy Dvořák
- Heilpraktikerin für Psychotherapie

Honorar

Als Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie biete ich Privatleistungen an. Die entstehenden Kosten für die Psychotherapie können in der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Private Kassen und Beihilfestellen übernehmen im günstigen Fall einen Teil der Kosten. Wichtig ist es, VOR dem Beginn der Therapie, die Träger zu informieren.**


  • Telefonisches Vorgespräch (ca. 15 Minuten): kostenlos
  • Einzelgespräch (60 Minuten): 80 €
  • Geführte Trauergruppe (10 Gruppensitzungen + Vorgespräch mit Anamnese): 350 €

Die Preise sind ab 01.10.2023 gültig.


Vorteile als Selbstzahler

  • absolute Diskretion
  • kurze Wartezeiten und zeitnahe Unterstützung
  • Freie Methodikwahl - kein Kassentherapieverfahren (sogenannte Richtlinienverfahren)
  • Anonymität - keinerlei Information gegenüber Krankenkassen, Institutionen, Versicherungen und Dritten.
  • keine zwei Jahre Sperrfrist (bei Abrechnung einer Psychotherapie über Krankenkasse in den letzten 2 Jahren)


Zahlungsmodalitäten & Terminabsagen

Das Honorar für die Leistungen kann entweder direkt nach der Sitzung in bar oder bis spätestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt werden.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte frühzeitig. Jedoch mindestens 24 Stunden vorher. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen oder unangekündigt nicht erscheinen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% der vereinbarten Leistung in Rechnung stellen.





** Kostenübernahme für Psychotherapie durch GKV und PKV: 
Für die Gesetzlichen Krankenversicherer gelten Heilpraktiker (für Psychotherapie) in aller Regel n i c h t als „Leistungserbringer“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Deshalb werden von den Gesetzlichen Krankenkassen die meisten Anträge auf eine außervertragliche Psychotherapie nach §13 13 SGB V abgelehnt, wenn der Therapeut ein Heilpraktiker (für Psychotherapie) ist.
Ausnahme ist, wenn das im Sozialgesetzbuch beschriebene „Systemversagen“ nachgewiesen wird. Voraussetzungen, die der Patient seiner Krankenkasse gegenüber erfüllen muss, sind generell:
Die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Psychotherapie muss durch eine (fach)ärztliche Bescheinigung mit einer entsprechenden ICD-10-Diagnose nachgewiesen werden. Die geplante Psychotherapie muss vorab bei der GKV beantragt und durch den Medizinischen Dienst bewilligt werden. Dies geschieht nur, wenn eins der drei zugelassenen Richtlinienverfahren (Psychoanalyse / Tiefenpsychologie / Verhaltenstherapie) angewandt wird. 
Es muss ein detaillierter Nachweis darüber vorgelegt werden, wann der Patient bei welchen kassenzugelassenen (ärztlichen oder psychologischen) Psychotherapeuten nach einem Therapieplatz gefragt hat und welche Mindest-Wartezeiten ihm dabei genannt worden sind. Als unzumutbar gelten bei Erwachsenen 6 Monate Wartezeit und Entfernungen über 25 km zur Praxis des Therapeuten.


 

 
 
 
 
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